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Für Patientinnen und Patienten
Nein, das geht leider nicht.
Liegt der Antrag vor, muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen. Versäumt sie diese Frist, gilt der Antrag als bewilligt. Die Frist verlängert sich um weitere zwei Wochen, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung benötigt wird (Festgeschrieben ist das im §13, Abs. 3a des Sozialgesetzbuches V.)
Die Krankenkasse meldet sich bei Ihnen.
Die/der behandelnde Onkologin/Onkologe kann Ihnen ein Rezept von 24-48 Einheiten für die OTT ausstellen (kein Budget-Eingriff für die Ärztin/den Arzt).
Die Anzahl der bewilligten Trainingseinheiten kann je nach Krankenkassen-Zugehörigkeit schwanken (20-48 TE).
Wir beantragen bei allen Krankenkassen die Kostenübernahme für die OTT. Bei bestehenden IV-Verträge mit beispielsweise der AOK Rheinland/Hamburg, TKK, BKK Nordwest, Viactiv sowie bei Privatkrankenkassen und Beihilfe stellt die einmalige Übernahme der Kosten kein Problem dar und wird über gesonderte Einschreibe-Unterlagen ermöglicht.
Unsere zertifizierten Therapeutinnen und Therapeuten sind im gesamten deutschsprachigen Raum zu finden. Um Angebote in Ihrer Nähe zu finden, benutzen Sie bitte unsere Therapeutensuche.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Nutzen Sie hierfür das Dokument zur Einverständnis aus dem Download-Bereich.
Die Abrechnung der OTT- Einheiten erfolgt am Ende der bewilligten Trainingseinheiten oder nach Ablauf des bewilligten Zeitraumes.
Der Widerspruch liegt in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten.
Alternative Reha-Sport-Angebote finden Sie darüber hinaus beim Deutschen Behindertensportverband.
Die onkologische Trainingstherapie ist ein personalisiertes Versorgungsangebot für jeden Krebspatienten. Durch eine individuelle Planung und Gestaltung des Trainings ist es jedem onkologischen Patienten möglich, die Bewegungstherapie umzusetzen.
Für OTT Therapeutinnen und Therapeuten
- Abgeschlossene physiotherapeutische, sporttherapeutische oder ärztliche Qualifikation
- Relevante Vorerfahrung in Bewegungstherapie mit onkologischen Patientinnen und Patienten
- Für eingeschriebene Studierende: mindestens 30 UE in den theoretischen Grundlagen zur Bewegungstherapie in der Onkologie (Nachweis erforderlich)
3 Jahre
Durch die Teilnahme am OTT-Refresher-Seminar.
- Lizenz: Befähigt Therapeut*innen zur Umsetzung des OTT-Konzepts an Patientinnen und Patienten
- Zertifizierung: Befähigt eine Einrichtung OTT anzubieten und bei Krankenkassen abzurechnen
Die Geräte müssen ein Training nach Wiederholung zulassen und nicht ausschließlich nach Zeit.
Die Einrichtung verfügt über eine gültige Zertifizierung und mindestens eine/n Therapeutin/en mit einer gültigen OTT-Lizenz.
Es gibt Snacks, Kaffee und Getränke.
Die OTT-Fortbildung findet in 2x pro Jahr in Präsenz an der Uniklinik Köln statt.
Der OTT-Refresher-Kurs findet 1x pro Jahr Online statt.